Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, daher muss diese aktiv vom Arbeitgeber angeboten werden. Nicht nur Ihr Arbeitnehmer profitiert von einer betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch Sie! Da sich durch die Entgeltumwandlung Steuer-, sowie Sozialversicherungsersparnisse ergeben.
Arbeitnehmerseite
Der Arbeitnehmer erhält nur 56,28 € weniger Netto.
Arbeitgeberseite
Ersparnis: 28,72 € monatlich
Sie als Arbeitgeber entscheiden, mit welchem Partner Sie zusammenarbeiten wollen, dabei bieten wir Ihnen einen Rundum-Service. Wir beraten Ihre Mitarbeiter, bieten zusätzliche Vorträge an und helfen bei der Berücksichtigung in den Gehaltsabrechnungen und beim Steuerberater.
Wenn Sie sich für uns als Ihren bAV-Partner entscheiden, helfen wir Ihnen auch dabei, bereits abgeschlossene Verträge zu übertragen.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 % der Entgeltumwandlung ist seit 2022 Pflicht.
Ja! denn auch Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer können von solch einem Renditen-Turbo profitieren.
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