Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, daher muss diese aktiv vom Arbeitgeber angeboten werden. Nicht nur Ihr Arbeitnehmer profitiert von einer betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch Sie! Da sich durch die Entgeltumwandlung Steuer-, sowie Sozialversicherungsersparnisse ergeben. 

Beiträge sind Betriebsausgaben (Steuer- und Sozialversicherungsfrei)
Geringer Verwaltungsaufwand
Fondsgebundene Versicherungslösung mit Garantie

Beispielrechnung für eine betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmerseite

  • Arbeitnehmer*in Steuerklasse I 2250,00 € Brutto 30 Jahre alt: 
  • Entgeltumwandlung 100,00 € vom Brutto  
  • 15 % Arbeitgeberzuschuss 15,00 € 
  • insgesamt 115,00 € monatlicher Beitrag 

Der Arbeitnehmer erhält nur 56,28 € weniger Netto.

 

Arbeitgeberseite

  • Arbeitnehmer*in hat 100,00 € weniger Brutto 
  • gesparte Steuer- und Sozialabgaben 43,72 € -15,00 € Arbeitgeberzuschuss 

Ersparnis: 28,72 € monatlich 

Häufig gestellte Fragen

Sie als Arbeitgeber entscheiden, mit welchem Partner Sie zusammenarbeiten wollen, dabei bieten wir Ihnen einen Rundum-Service. Wir beraten Ihre Mitarbeiter, bieten zusätzliche Vorträge an und helfen bei der Berücksichtigung in den Gehaltsabrechnungen und beim Steuerberater.

Wenn Sie sich für uns als Ihren bAV-Partner entscheiden, helfen wir Ihnen auch dabei, bereits abgeschlossene Verträge zu übertragen.

Ja, der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 % der Entgeltumwandlung ist seit 2022 Pflicht. 

Ja! denn auch Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer können von solch einem Renditen-Turbo profitieren. 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Kontaktformular

Robin Tuchel

Ansprechpartner betriebliche Altersvorsorge

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