#Krankenzusatzversicherungen

Drei Modelle einfach erklärt

Um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein, gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung drei Optionen: die private Krankenversicherung, die Reisekrankenversicherung und die betriebliche Krankenzusatzversicherung. Wir stellen euch hiermit die Modelle einfach vor.  

1. Private Krankenversicherung

Als gesetzlich versicherte Person kannst du freiwillig eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese funktioniert nach dem Baukastenprinzip:

  1. Zahnzusatzversicherung: Sie verbessert die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Bereich Zahngesundheit.
  2. Ambulanttarif. Dieser übernimmt Leistungen wie: Behandlungen durch Heilpraktiker, Homöopathie, Massagen, Hilfs- und Heilmittel sowie Schutzimpfungen.
  3. Auch für den stationären Bereich im Krankenhaus gibt es Ergänzungen: Wenn du etwa ein Einbettzimmer und eine Behandlung durch den Chefarzt wünschst, was die gesetzliche Kasse nicht abdeckt, kannst du dafür eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen.
  • Tagegeld-Versicherungen:Das Krankentagegeld hilft bei längerer Arbeitsunfähigkeit (z.  nach sechs Wochen), um Einkommenslücken zu schließen.
  • Das Krankenhaustagegeld zahlt dir für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Betrag, z.  10 oder 20 Euro pro Tag.

Je nachdem, wie hoch die Absicherung sein soll, richtet sich auch der Beitrag.
Wichtige Faktoren sind dabei:

  • der gewünschte Leistungsumfang,
  • dein Eintrittsalter,
  • und dein Gesundheitszustand.

Weitere Infos und Ansprechpartner:
https://versicherungstherapeuten.de/privatkunden/private-krankenversicherung/

2. Reisekrankenversicherung – warum sie wichtig ist

  • Die Reisekrankenversicherung bezieht sich ausschließlich auf Reisen bezieht – sei es eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise ins Ausland.
  • Wichtig zu wissen: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen leisten in der Regel nur im Rahmen der deutschen Gebührenordnung (GOÄ für Ärzte bzw. GOZ für Zahnärzte). Das bedeutet: Ihre Leistungen gelten nur für Behandlungen, wie sie in Deutschland abgerechnet werden. Im Ausland – ob innerhalb oder außerhalb Europas – reicht dieser Schutz oft nicht aus und es kann teuer werden.
  • Die Reisekrankenversicherung übernimmt medizinische Kosten, die im Ausland entstehen – ganz gleich, ob es sich um eine ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlung handelt.
  • Es gibt zwei Varianten:

Jahresvertrag:

    • Deckt alle Auslandsreisen eines Jahres ab, sofern sie jeweils nicht länger als 60 Tage dauern.
    • Ideal für Vielreisende.

Einmalversicherung für eine einzelne Reise:

    • Zum Beispiel für eine zweiwöchige Urlaubsreise nach Mallorca.
    • Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Reisetage.
  • Abwicklung im Schadensfall: Nach deiner Rückkehr reichst du einfach alle Belege wie Rechnungen, Quittungen und ggf. Entlassungsberichte per App bei der Versicherung ein – und bekommst die Kosten erstattet.

Weitere Infos und Ansprechpartner:
https://signal-iduna.de/die.versicherungstherapeuten-gmbh/produkte/reiseversicherung-komplettpakete/

3. Betriebliche Krankenzusatzversicherung – Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) ist keine private Versicherung, die ein Mitarbeiter selbst abschließt. Stattdessen wird sie vom Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abgeschlossen – als freiwillige Zusatzleistung zur Gesundheitsförderung.

Was ist der Hintergrund?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei als sogenannten Sachbezug zur Verfügung zu stellen (§ 8 EStG). Dieser Betrag ist brutto = netto und muss nicht durch die Gehaltsabrechnung versteuert werden.

Warum bKVB? Statt Gutscheinen kann der Arbeitgeber aber auch diesen Betrag in eine Krankenzusatzversicherung investieren

Vorteile für Mitarbeitende – Die über den Arbeitgeber finanzierte Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in folgenden Bereichen:

  • Zahnbehandlungen: z. B. hochwertiger Zahnersatz oder Prophylaxe
  • Ambulante Leistungen: z. B. Behandlungen durch Heilpraktiker, Massagen oder Sehhilfen (z. B. Brillen)
  • Stationäre Aufenthalte: z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt
  • Pflegeabsicherung: bei unfallbedingtem Pflegegrad gibt es eine lebenslange Pflegerente

Fazit

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist ein modernes Instrument der Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung. Statt kurzfristiger Vorteile wie Tankgutscheinen schafft sie langfristige Sicherheit und erhöht die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.

Weitere Infos und Ansprechpartner: https://versicherungstherapeuten.de/geschaeftskunden/betriebliche-krankenversicherung/

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